Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bewerber
1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für die angebotenen Dienstleistungen der Personalvermittlung. Entsprechend Auftragsart und -umfang der Kunden, vermittelt die Studenten-Vermittlung International S.L.U. (im Folgenden Agentur genannt) studentisches Hilfspersonal.
2. Leistung der Agentur gegenüber dem Personal
Durch die Registrierung auf der Homepage erhalten die Bewerber kostenlos Newsletter per E-Mail und werden über Jobangebote in ihrer Umgebung informiert. Bei Interesse an den angebotenen Aufträgen können die Studenten sich per Mail oder telefonisch bei der Agentur bewerben. Bei Bedarf sowie erforderter Qualifikationen werden ihnen die Kontaktdaten des Auftraggebers per Mail gesendet. Sie müssen diesen für eine Terminabsprache kontaktieren.
Die Agentur verpflichtet sich, die vom Personal gemachten Angaben vertraulich zu behandeln, d.h. Kontaktdaten werden nur bei Interesse an dem jeweiligen Auftrag an die Kunden gesendet.
3. Verpflichtungen des Hilfspersonals
Bei der Agentur registriertes Hilfspersonal ist
dazu verpflichtet, in ihrem Bewerberprofil korrekte und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Daten müssen stets aktuell gehalten werden (z.B. Änderung des Wohnorts, Telefonnummer, etc.).
Die Vermittlung des Personals obliegt ausschließlich der Agentur. Die Mitnahme anderer Helfer zu Einsätzen wie z.B. Umzugsjobs ohne Absprache mit
der Agentur ist
verboten. Ebenso dürfen durch die Agentur übermittelte Kontaktdaten der Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden.
Kann das vermittelte Personal nicht oder nicht rechtzeitig beim Einsatz erscheinen, so sind sowohl der Auftraggeber als auch die Agentur schnellstmöglich zu informieren.
Der vermittelte Bewerber verpflichtet sich, der Agentur immer und zeitnah mitzuteilen, wie oft und wie lange er für den Auftraggeber tätig war.
Darüber hinaus ist die Hilfskraft nach Auftragsannahme dazu verpflichtet, die ihm aufgetragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit des Kunden und mit größter Sorgfalt auszuführen. Wir weisen darauf hin, dass unsere Kunden bei Schlechtleistung die Zahlung des Helferlohns verweigern können. Zahlungsforderungen gegenüber dem Kunden sind hierbei ausgeschlossen und können zur Sperrung führen.
Die Hilfskraft ist nicht befugt, die Vermittlungsgebühr, welche die Studenten-Vermittlung International S.L.U. dem Kunden in Rechnung stellt, entgegen zu nehmen oder einzufordern.
Die Agentur sperrt jeden Bewerber in der Datenbank für weitere Vermittlungen, wenn gegen eine oder mehrere der o.g. genannten Verpflichtungen verstoßen wird!
4. Entlohnung des Personals
Unterrichtsaufträge
10 Euro/45 Minuten - bzw. - 9 Euro/45 Minuten (bei Schüler/in bis zur 4. Klasse)
Anfahrtspauschale (5 Euro im Nahbereich, bei größeren Entfernungen nach Vereinbarung mit dem Kunden)
Umzugsaufträge
1 Stunde oder weniger:
20,00 Euro pauschal
Bis 3 Stunden Einsatz:
12,50 Euro/Stunde
Ab 3 Stunden Einsatz:
10,00 Euro/Stunde
Sonstige Aufträge
8 bis 11 Euro/Stunde - je nach Angabe des Auftraggebers bzw. nach Vereinbarung
Die Entlohnung des Hilfspersonals erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Personal und wird nicht über die Agentur abgewickelt. Vergütet wird je nach vorheriger Vereinbarung bar oder bei Geschäftskunden auch auf Rechnung, per Quittung, auf Lohnsteuerkarte oder auf 400-Euro-Basis.
Vorgegebene Stundensätze dürfen vom Hilfspersonal
nicht geändert werden. Das
Missachten der vorgegebenen Stundensätze führt zur
Sperrung.
5. Vermittlungstarife für Lehrkräfte, die Unterricht erteilen möchten
Bei erfolgreicher Vermittlung verpflichtet sich die Lehrkraft, die Vermittlungsgebühr an die oben genannte Agentur zu zahlen. Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn es zu einem Arbeitsverhältnis zwischen der von der Agentur vermittelten Lehrkraft und dem Auftraggeber kommt - unabhängig von Art und Umfang.
Einzelunterricht
Vermittlungsgebühr für die Lehrkraft:
25 Euro pro Schüler (erst ab der dritten Vermittlung)
Gruppenunterricht
Vermittlungsgebühr für die Lehrkraft:
17 Euro pro Schüler (erst ab der dritten Vermittlung)
Diese Beträge sind 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
6. Haftung
Die Agentur übernimmt
keine Haftung für das
Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung. Der Auftraggeber hat das Recht, vermitteltes Personal jederzeit aufgrund mangelnder Qualifikationen abzulehnen. Für daraus entstehende Vergütungsausfälle
haftet die Agentur nicht.
7. Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Punkte nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen ODER erweisen sich einzelne Punkte im rechtlichen Sinne als lückenhaft, sind sich beide Parteien darüber einig, dass alle anderen Punkte die Gültigkeit behalten. In diesem Falle werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen inhaltlich und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.
Andere Vereinbarungen, als die hier vorliegenden wurden nicht getroffen, insbesondere gibt es keine mündlichen Nebenabreden.
Gerichtsstand: Palma de Mallorca, Spanien
© 2010 Studenten-Vermittlung International S.L.U.